Allgemeine Geschäftsbedingungen (Reiseveranstalter)

Diese Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Kunde/Kundin und der dahabtours GmbH (im Folgenden: dahabtours). Nehmen Sie sich daher Zeit, die Allgemeinen Reisebedingungen zu lesen.

Dahabtours verkauft Beförderungsleistungen (per Flug, Bahn, Schiff, Auto etc.) und Pauschalreisen, ferner vermittelt dahabtours Reisen, die von Dritten durchgeführt werden, oder veranstaltet eigene Reisen (laut Internetseiten, Katalogen oder individueller Ausarbeitung).

Die vorliegenden AGB gelten nur für den Fall, in dem dahabtours als Reiseveranstalter i.S.v. § 651 a BGB tätig wird. Bei alle Leistungen und Reisen, bei denen dahabtours als Vermittler tätig wird, gelten die jeweiligen Geschäfts- und Reisebedingungen des von uns vermittelten Reiseveranstalters/Leistungsträgers und unsere Allgemeinen Reisebedingungen für die Vermittlertätig. Letztere finden Sie unter www.dahabtours.de/agb+vermittler.

Soweit wir selbst als Reiseveranstalter tätig werden, ist Inhalt des Vertrages der folgende:

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dahabtours den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

1.2. Die Anmeldung kann schriftlich (auch per E-Mail oder Online-Formular), mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch dahabtours zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird dahabtours dem Kunden die Reisebestätigung zur Verfügung stellen.

1.4. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von dahabtours vor, das für eine Dauer von 10 Tagen bindend ist. Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Kunde innerhalb von 10 Tagen sein Einverständnis erklärt. Sollte der Kunde sich auf das geänderte Angebot nicht melden, kommt ein Vertrag nicht zustande.

2. Zahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen

2.1. Bei Vertragsabschluss und nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zu leisten, sofern dahabtours dem Kunden zeitgleich einen Sicherungsschein i.S.v. § 651 k Abs. 3 BGB aushändigt. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.

2.2. Die Restzahlung ist, soweit im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, 28 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen wird der Gesamtreisepreis sofort nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines fällig. Kurzfristige Buchungen sind solche, die in einem Zeitraum von fünf Wochen oder weniger vor dem Reisebeginn erfolgen. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.

2.3. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentschädigungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.

2.4. Ist der fällige Reisepreis bis 12 Tage vor Reisebeginn nicht vollständig bezahlt, obgleich der Kunde einen Sicherungsschein erhalten hat, kann nach dahabtours nach Mahnung und Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) und vom Kunden Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.

2.5. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Die Daten werden vertraulich behandelt. Ohne Zustimmung des Kunden erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

2.6. Der Kunde erhält rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, wird dahabtours dem Kunden die Unterlagen per Fax oder E-Mail zusenden. Mehrkosten durch besondere Versandformen (Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste, Hinterlegungen etc.) sind vom Kunden zu tragen.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise und des Reiseverlaufes, die aus den Internetseiten von dahabtours und aus den aktuellen Katalogen und Flyern ersichtlich ist, sowie aus den ausdrücklich mit dem Reisenden vereinbarten Sonderwünschen und den hierauf bezogenen, die Vereinbarung nachträglich wiedergebenden Informationen in der Reisebestätigung. Dahabtours behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel wegen vorzeitiger Rückreise oder anderen Gründen, wird dahabtours sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

5. Leistungsänderungen

5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von dahabtours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen (sog. geringfügige Änderungen).

5.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5.3. Dahabtours ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird dahabtours dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

5.4. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn dahabtours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Änderung der Reiseleistung dahabtours gegenüber geltend zu machen.

6. Preisanpassung

Dahabtours behält sich vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen-TAX oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:

6.1. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann dahabtours den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann dahabtours vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die geforderten erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann dahabtours vom Reisenden verlangen.

6.2. Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-TAX gegenüber uns erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

6.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für dahabtours verteuert hat.

6.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für dahabtours vorhersehbar waren.

6.5. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat dahabtours den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn dahabtours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.

7. Rücktritt und Umbuchung

7.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dahabtours. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich (auch per E-Mail) zu erklären.

7.2 Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert dahabtours den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Dahabtours kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.

7.3. Dahabtours ist berechtigt, ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis zu pauschalieren.

7.3.1. Bei allen von dahabtours veranstalteten Reisen entsteht ein pauschaler Anspruch von 10 % des Gesamtreisepreises bei Rücktritt bis zum 121. Tag vor Reiseantritt. Ferner entstehen, abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts, folgende Pauschalsätze:

a) bei Pauschal-, Gruppen- und Einzelreisen (Eigenveranstaltungen)

ab dem 120. bis zum 96. Tag vor Reisebeginn 20 %,
ab dem 95. bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 30 %,
ab dem 45. bis zum 29. Tag vor Reisebeginn 45 %,
ab dem 28. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 55 %,
ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 65 %,
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 75 %
am Abreisetag und bei Nichtantritt 80 % des Gesamtreisepreises.

Eine Pauschalreise liegt auch dann vor, wenn die Anreise in Eigenregie des Kunden erfolgt und die Leistungen von dahabtours im Übrigen denjenigen des Reisvertrages nach § 651a BGB entsprechen.

b) bei Pauschal-, Gruppen- und Einzelreisen mit Charterflug oder Linienflug zu Sondertarifen (Eigenveranstaltungen)

ab dem 120. bis zum 96. Tag vor Reisebeginn 20 %,
ab dem 95. bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 40 %,
ab dem 45. bis zum 29. Tag vor Reisebeginn 55 %,
ab dem 28. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 65 %,
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 75 %
am Abreisetag und bei Nichtantritt 80 % des Gesamtreisepreises.

c) bei Einzelleistungen wie nur Inlandprogramm, Hotel, Transfer, Ausflug oder Eintrittskarten

bis 30. Tag vor Reiseantritt EUR 25,00
ab dem 29. bis zum 20. Tag vor Reisebeginn 20 % mind. EUR 25,00,
ab dem 19. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 50 %,
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 65 %
ab dem 1. Tag vor Reisebeginn 75 %
am Abreisetag und bei Nichtantritt 100 % des Gesamtreisepreises.

d) bei Nur-Flug Buchungen:

Bucht der Kunde nur den Flug, finden im Verhältnis zwischen dahabtours und dem Kunden die Stornopauschalen aus den Bedingungen der gebuchten Fluggesellschaft und des gebuchten Flugtarifes Anwendung. Im Allgemeinen gilt, dass bei den billigsten Preisklassen eine Umbuchung oder Stornierung gar nicht möglich ist. Nach Flugscheinausstellung ist bei Umbuchung oder Stornierung, wenn nichts anderes angegeben ist, mindestens eine Gebühr in Höhe des Reispreises pro Flugschein fällig, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 pro Flugschein. Diese Regelung gilt nur für die Stornierung von Nur Flug-Strecken im Linienverkehr, nicht bei Stornierung kombinierter Reisen. Hier finden Ziffern 7.3.1.a und 7.3.1.b Anwendung.

7.4. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dahabtours kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von dahabtours geforderte Pauschale.

7.5. Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderung, der Unterkunft o.ä.) sind grundsätzlich nur bis zu Beginn der in 7.3. genannten Fristen möglich. Hierfür werden pauschal € 25,- pro Person berechnet.

7.6. Bis zu Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Dahabtours kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen des Reiselandes entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde dahabtours gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

8. Rücktritt und Kündigung durch dahabtours

Dahabtours kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach ihrem Beginn den Reisevertrag kündigen:

8.1. Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz der Kündigung behält dahabtours den Anspruch auf den vollen Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich der von Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8.2. Bis 30 Tage vor Reiseantritt: Falls eine von dahabtours ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In einem solchen Fall leitet dahabtours Ihnen unverzüglich eine Rücktrittserklärung zu und erstattet dem Kunden den bis dahin eingezahlten Reisepreis. Dahabtours behält sich andererseits vor, die Reise trotz Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl dennoch durchzuführen

9. Rücktritt/Kündigung des Reisevertrages wegen besonderer Umstände (höherer Gewalt) oder persönlicher Gründe in der Sphäre des Reisenden

9.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl dahabtours als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann dahabtours für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist dahabtours verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9.2. Beendet der Reisende die Reise nach Reisebeginn aus persönlichen Gründen, ist dahabtours berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Dahabtours erstattet den bereits gezahlten Reisepreis grundsätzlich nicht, muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was dahabtours infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwertung der Reise zu erwerben böswillig unterlässt. Der Reisende hat darzulegen und zu beweisen, dass Aufwendungen erspart wurden oder eine anderweitige Verwertung der Reise böswillig unterlassen wurde.

Als persönliche Gründe gelten insbesondere Krankheit, Schwangerschaft, fehlender Urlaub, Tod eines Angehörigen, fehlendes Visum oder Angst vor Reiserisiken.

10. Haftung

10.1. Dahabtours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Vorbereitung der Reise, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

10.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Abkommen (z.B. Montrealer Übereinkommen bei Flugbeförderung, COTIF bei Bahnbeförderung) oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften (z.B. §§ 664 ff. HGB i.V.m.d. 2. Seerechtsänderungsgesetz bei Schiffsreisen und Kreuzfahrten), nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich dahabtours gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf ebenfalls berufen.

10.3. Die vertragliche Haftung von dahabtours gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schäden aus dem Reisevertrag, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit

a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird, oder

b) dahabtours für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10.4. Die Haftung von dahabtours gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Sachschäden je Reiseteilnehmer und Reise auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die zur Verfügung stehende Haftungssumme beträgt jedoch mindestens 100,- Euro.

10.5. Ergibt sich aus rechtlichen Regelungen jedoch zwingend ein weiter gehender Anspruch des Reisenden gegenüber dahabtours, so bleiben diese Ansprüche von der vorstehenden Haftungsbegrenzung unberührt.

11. Gewährleistung

11.1. Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Dahabtours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Dahabtours kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern nicht der Gesamtzuschnitt der Reise verändert wird.

11.2. Kurzfristige Verzögerungen beim Reiseablauf, orts- und landesbedingte Besonderheiten etc., auf die dahabtours keinen Einfluss hat, stellen keinen Minderungsgrund dar. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

11.3. Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Eine Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

11.4. Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet dahabtours innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dahabtours erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist oder von dahabtours verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

11.5. Schadenersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

12. Mitwirkungspflicht

12.1. Der Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

12.2. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich die örtliche Reiseleitung zu informieren. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sollte der Reisende es schuldhaft unterlassen, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13. Rückbestätigung

Der Reisende ist verpflichtet, sich spätestens 72 Stunden vor dem Rückflug seinen Rück-/Weiterflug durch die Fluggesellschaft bestätigen zu lassen. Für Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, kann dahabtours nicht haftbar gemacht werden. Bei Pauschalreisenden wird diese Rückbestätigung meistens durch die örtliche Reiseleitung durchgeführt. Der Reisende sollten sich aber mindestens 4 Tage vor dem Rück-/Weiterflug dies noch einmal von der Reiseleitung bestätigen lassen.

14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

14.1. Dahabtours steht dafür ein, dass der Kunde über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet wird. Dabei wird vorausgesetzt, dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine anderen besonderen Verhältnisse gegeben sind. Andere Umstände können hierbei in der Person des Reisenden nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden dahabtours ausdrücklich mitgeteilt.

14.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende dahabtours mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von dahabtours zu vertreten ist.

14.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens dahabtours bedingt sind.

15. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Dahabtours ist gem. EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss dahabtours diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die Identität wechselt.

Die im Rahmen der Informationspflicht von dahabtours mitgeteilte ausführende Fluggesellschaft begründet keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der/den genannten Fluggesellschaft(en), soweit sich ein solcher Anspruch nicht aus einer vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflicht von dahabtours ergibt. Soweit dies demnach vertraglich zulässig vereinbart ist, bleibt dahabtours ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.

Die Schwarze Liste der EU (Black List) ist im Internet aktuell abrufbar oder auf Anfrage bei der dahabtours erhältlich.

16. Saisonzeiten, Hotelkategorien, Preise

Die von dahabtours festgelegten Saisonzeiten können von denen der Reiseziele oder anderer Reisekataloge abweichen. Sie werden im Wesentlichen durch die Auslastung der einzelnen Reise bestimmt. Die Preisgruppen und Hotelkategorien sind, sofern keine offizielle Kategorisierung besteht, von dahabtours festgelegt und nicht unbedingt mit den Kategorien in Ortsprospekten, Hotelführern und anderen Reiseprospekten gleichlautend. Ebenso beinhalten die Preise der Verlängerungswochen auch Flugausgleichszuschläge und sonstige anteilige Kosten.

17. Vertragsobliegenheiten, Geltendmachung von Ansprüchen, Gerichtsstand

17.1.Eventuelle Reklamationen müssen unverzüglich dem Reiseleiter oder dahabtours direkt vorgetragen werden, damit Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden kann. Nachträgliche Reklamationen müssen spätestens einen Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise bei dahabtours vorliegen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Geltendmachung muss die einzelnen Beanstandungen detailliert nach Art, Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen, dass dem Reiseveranstalter eine Überprüfung der einzelnen Bestandteile möglich ist.

17.2. Die vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Reise (Abhilfe seitens des Veranstalters respektive des Selbsteinschreiten des Reisenden zur Mängelabhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz und Kündigung) verjähren im Gefolge der gesetzlichen Ermächtigung (§ 651 m S.2 BGB) in einem Jahr, gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so gilt der nächste Werktag als Fristende.

17.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

17.4. Es wird die Geltung deutschen Rechts vereinbart. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Aufenthaltsort oder Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand Köln/NRW.

17.5. Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

dahabtours GmbH:

Vertreten durch den Geschäftsführer: Wagih Hussein

Steuernummer: 217/5721/1134

USt-IdNr. : DE-308 32 9011

Stand: 15.11.2017